Bußgeldkatalog

Stand Januar 2002
  1. Geschwindigkeit
  2. Vorfahrt / Verkehrszeichen
  3. Überholen
  4. Abstand
  5. Sonstige Verkehrsverstöße
  6. Abbiegen
  7. Fußgänger



  1. Autobahn
  2. Fahrzeugmängel
  3. Alkohol
  4. Unfall
  5. Rote Ampel
  6. Kindersitze/Sicherheitsgurte
  7. Radfahrverstöße

Geschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug oder einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t überschritten:
  • bei normalen Witterungsbedingungen
  • Überschreitung

    Geldbuße in €

    Punkte

    Fahrverbot in Monaten

    in km/h innerorts außerorts innerorts außerorts innerorts außerorts
    bis 10

    15

    10

           
    11 - 15

    25

    20

           
    16 - 20

    35

    30

           
    21 - 25

    50

    40

       
    26 - 30

    60

    50

       
    31 - 40

    100

    75

    1

     
    41 - 50

    125

    100

    1

    1

    51 - 60

    175

    150

    2

    1

    61 - 70

    300

    275

    3

    2

    über 70

    425

    376

    3

    3

  • bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen (zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist)
  • Überschreitung Geldbuße in € Punkte Fahrverbot in Monaten
    in km/h

    innerorts

    außerorts

    bis 30

    50

    -

    -

    31 - 40

    75

    -

    -

    41 - 50

    100

    1

    -

    51 - 60

    160

    1

    1

    über 60

    200

    1

    1

    1 diese Geldbußen, Punkte und Fahrverbote gelten, soweit sich nach obiger Tabelle keine höheren ergeben.

    Vorfahrt/Verkehrszeichen

    Tatbestand
    Punkte

    Fahrverbot/
    Monat

  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
  • 50
     
  • Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
  • 50
     
  • Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO berquert
  • 50
     
  • Stopschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet
  • 50
     

    Überholen

    [Anfang]
    Tatbestand
    Punkte

    Fahrverbot
    Monat

  • Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen
  • 40  
  • Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
  • 40  
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften rechtsüberholt
  • 50  
  • Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte,daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
  • 75  
  • und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
  • 75  
  • mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • 125

    1

  • Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
  • 125  
  • Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • 125

    1

    Abstand

    Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
    Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
    Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als
  • 5/10 des halben Tachowertes
  • 40
  • 4/10 des halben Tachowertes
  • 50
  • 3/10 des halben Tachowertes
  • 75
  • 2/10 des halben Tachowertes
  • 100

    1*

  • 1/10 des halben Tachowertes
  • 125

    1*

    Bei einer Geschwindigkeit von mehr als130 km/h weniger als
  • 5/10 des halben Tachowertes
  • 50
  • 4/10 des halben Tachowertes
  • 75
  • 3/10 des halben Tachowertes
  • 100
  • 2/10 des halben Tachowertes
  • 125

    1

  • 1/10 des halben Tachowertes
  • 150

    1

    * soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

    Sonstige Verkehrsverstöße

    Tatbestand
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
  • An Haltestellen eines öffentlichen Verkehrsmit-
        tels bei ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts
        nicht mitmäßiger Geschwindigkeit oder
        ausreichendem Abstand vorbeigefahren und
        dadurch Fahrgast behindert
  • 40
  • oder gefährdet
  • 50
  • An einem haltenden Schulbus mit Warnblinklicht
        nicht mit mäßiger Geschwindigkeit oder
        ausreichendem Abstand vorbeigefahren und dadurch     Schulkind behindert
  • 40
  • oder gefährdet
  • 50
    Nicht weit genug rechts gefahren
  • bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen,
        in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch
        einen anderen gefährdet
  • 40
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch
        einen anderen behindert
  • 40
  • An Haltestellen eines öffentlichen Verkehrsmit-
        tels bei ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts
        nicht mit mäßiger Geschwindigkeit oder
        ausreichendem Abstand vorbeigefahren und
        dadurch Fahrgast behindert
  • 40
  • oder gefährdet
  • 50

    Abbiegen

    Tatbestand
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
  • Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu
        lassen und dadurch einen anderen gefährdet
  • 40
  • Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine
        besondere Rücksicht genommen und ihn
        dadurch gefährdet
  • 40

    Fußgänger

    Tatbestand
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
    An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrech-
    tigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren
    der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit
    mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an
    einem Fußgängerüberweg überholt
    50

    Autobahn

    Tatbestand
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
    Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
    gewendet, rückwärts oder entgegen der
    Fahrtrichtung gefahren
  • in einer Ein- oder Ausfahrt
  • 50
  • auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen
  • 100
  • auf durchgehender Fahrbahn
  • 150

    1

        Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren     Vorwärtskommens benutzt
    50
        Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug     geparkt
    40
    Straftat Punkte Freiheitsstrafe/
    Geldstrafe/Fahrverbot
    Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren ent-
    gegen der Fahrtrichtung oder versuchtes
    Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entge-
    gen der Fahrtrichtung auf Autobahnen
    oder Kraftfahrstraßen

    Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Fahrzeugmängel

    Tatbestand
    Punkte
  • Kfz oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in
        Betrieb genommen
  • 50
  • oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder     zugelassen
  • 75
  • Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand
        (z. B. Lenkung, Bremsen, Verbindungseinrich-
        tung) in Betriebgenommen
  • 50
  • oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder     zugelassen
  • 75

    Alkohol

    Tatbestand
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
    Zuwiderhandlung gegen § 24a StVG
    0,5 Promille - Grenze
  • Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkon-
        zentration von 0,5 Promille oder mehr oder einer
        Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen
        Blutalkoholkonzentration geführt hat
  • 100
  • Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkon-
        zentration von 0,8 Promille oder mehr oder einer
        Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen
        Blutalkoholkonzentration geführt hat
  • 250

    1

  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
  • 500

    3

  • bei Eintragung von bereits mehreren Entschei-
        dungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1
        Nr. 1 Buchstabe a StGB im Verkehrszentralregister
  • 750

    3

    Tatbestand Punkte
    Freiheitsstrafe/
    Geldstrafe/Fahrverbot

    Zuwiderhandlung gegen § 316 StGB
    Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB),
    soweit nicht Verkehrsgefährdung

    Freiheitsstrafe bis zu
    1 Jahr oder Ent-
    ziehung der Fahr-
    erlaubnis

    Unfall

    Straftat Punkte
    Freiheitsstrafe/
    Geldstrafe/Fahrverbot

    Verhalten nach Unfall
  • Unerlaubtes Entfernen vom
        Unfallort
  • Entziehung Fahrerlaubnis, wenn der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Sachschaden entstanden ist. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Fahrlässige Tötung
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
  • Fahrlässige     Körperverletzung
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe

    Rote Ampel

    Tatbestand
    Punkte Fahrverbot/
    Monat
  • Ampel bei "Rot" überfahren
  • 50
  • Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefähr-
        dung oder Sachbeschädigung
  • 125

    1

  • Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem     "Rot" überfahren
  • 175

    1

  • Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem     "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung     überfahren
  • 200

    1

    Kindersitze/Sicherheitsgurte

    Tatbestand
        Punkte
    Fahrverbot/
    Monat
  • Ungesicherte Mitnahme von Kindern auf
        Vorder- und Rücksitz in Kfz
  • 40
  • Nichtanlegen vorgeschriebener Sicherheits
        gurte durch Erwachsene auf Vorder- und     Rücksitzen in PKW
  • 30

    Radfahrverstöße

    Generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer :
    Verstoß Geldbuße in €
  • Generelle Zumessungsregel für Radfahrer
  • 10

  • Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung
  • 10

  • Schutzhelm nicht getragen
  • 10

  • Rechtsbleiben beim Linksabbiegen
  • 10

  • Absteigen beim indirekten Linksabbiegen
  • 10

  • Funktionsuntüchtigkeit der Beleuchtung
  • 10

  • Verbot der Benutzung der fußgängerbereichen
  • 10

  • Fehlende Rücksichtnahme auf Fußgänger
        bei gemeinsamen Rad / Gehweg
  • 10

  • Mißachtung der Ausrüstungsvorschrift ( z.B. Klingel,     Beleuchtung) unter Behinderung anderer     Verkehrsteilnehmer
  • 15

  • Mißachtung der Ausrüstungsvorschrift ( z.B. Klingel,     Beleuchtung) unter Gefährtung anderer     Verkehrsteilnehmer
  • 20

  • Mißachtung der Ausrüstungsvorschrift ( z.B. Klingel,     Beleuchtung) unter bei gleichzeitiger Sachbeschädigung
  • 25

  • Fahren entgegen der Einbahnstraße
  • 15

  • Mißachtung der Radwegbenutzungspflicht
  • 15

  • Mißachtung der Radwegbenutzungspflicht unter     Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
  • 20

  • Mißachtung der Radwegbenutzungspflicht unter     Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • 25

  • Mißachtung der Radwegbenutzungspflicht bei     gleichzeitiger Sachbeschädigung
  • 15

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